Du verdienst mehr
Die SAB.Ruhr ist ein Dienstleister, der für faire Bezahlung seiner Beschäftigten steht. Bei uns ist das Gehalt keine Verhandlungssache. Durch die Anlehnung an den Tarif des Öffentlichen Dienstes wissen unsere Beschäftigten, wie viel ihnen zusteht: heute, morgen oder auch in zwei Jahren.
Bedenke bitte, dass die SAB.Ruhr dem Tarif des öffentlichen Dienstes nicht beigetreten ist, sondern nur seine Entlohnungssystematik übernommen hat!
DAS IST DIE SAB.RUHR
Die SAB.Ruhr ist ein Fachdienst für Teilhabemanagement. Wir begleiten Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Überwindung von alltäglichen Barrieren und sind ein Partner, der sich für eine inklusive Schullandschaft einsetzt.
Wir legen großen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander, Wissen & Qualität unserer Assistenzdienste und bieten unseren Beschäftigten eine faire Bezahlung nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVÖD-SuE). Wir schaffen damit sichere Perspektiven und ermöglichen Räume für langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
Werde auch Du Teil des Teams! Bereits ca. 450 Schulbegleiter:innen teilen diese Vision und geben jeden Tag ihr Bestes, um Kindern und Jugendlichen den gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen.
TVöD-SuE: Ein Überblick
Zum öffentlichen Dienst zählen alle Institutionen des Bunds, der Länder und der Kommunen. Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten unter anderem bei der Stadtverwaltung, beim Finanzamt oder als Erziehende im Kindergarten. Die genaue Bezeichnung des Tarifs, nach dem unsere Beschäftigten in der Schulbegleitung entlohnt werden, heißt:
Das Gehalt im öffentlichen Dienst ist sehr unterschiedlich, je nach Stufe und Kommune. Aber auch im Beschäftigungsbereich bestehen große Unterschiede. Für jede Berufs- und Beschäftigungsgruppe gibt es im öffentlichen Dienst unterschiedliche Versionen des Tarifvertrages TVöD.
Ein Vorteil der Entlohnung nach dem Tarif ist eine gewisse Vorhersehbarkeit, da man ja schon das Gehalt genau nachsehen kann.
Entgeltstufen
Grundsätzlich teilen sich die TVöD-Tabellen immer in sechs Stufen auf. Stufe 1 ist die Neueinstellung, Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach 3 Jahren, Stufe 4 nach 6 Jahren, Stufe 5 nach 10 Jahren und Stufe 6 nach 15 Jahren. Von Stufe zu Stufe steigt das Gehalt. Dabei steigt das Gehalt in den ersten Jahren der Beschäftigung am schnellsten.
Berufserfahrung zahlt sich aus! Starte durch mit einem höheren Gehalt:
Bei mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Schulbegleitung bieten wir dir den Vorteil, sofort in die Entgeltstufe 2 einzusteigen. Dein Stundenlohn liegt demnach bei 18,63 EUR inkl. Zulagen und zzgl. Zuschläge.
Schulbegleitung: Verdienst
Jeder beginnt in der Neueinstellung in der Entgeltgruppe S2, Stufe 1 (dies ist unabhängig von der Qualifikation). Im Rahmen einer Springer-Tätigkeit (ständige Vertretungskraft) fängst du direkt in der Entgeldgruppe S3 an. Legt man die ab dem 01.05.2026 gültigen Entgelttabellen zugrunde, liegt der Stundenlohn für klassische Schulbegleitung bei
- 17,15 EUR im ersten Jahr,
- 17,87 EUR im zweiten Jahr,
- 18,41 EUR im vierten Jahr bzw.
- 18,99 EUR im siebten Jahr der Beschäftigung.
Die Lohnentwicklung für eine Springer-Tätigkeit sieht wie folgt aus:
- 18,40 EUR im ersten Jahr,
- 19,58 EUR im zweiten Jahr,
- 20,68 EUR im vierten Jahr bzw.
- 21,69 EUR im siebten Jahr der Beschäftigung.
Zusätzlich zum Grundstundenlohn erhältst du eine Zulage von 0,76 EUR pro Stunde und verschiedene Zuschläge.
Dein Monatsverdienst errechnet sich aus deiner vertraglichen Arbeitszeit, die wiederum von der Schulform und dem Unterstützungsbedarf deines Schützlings abhängt.
Bedenke bitte, dass der Tarifvertrag zeitlich begrenzt ist und in regelmäßigen Zeitabständen in aller Regel um 3-5% erhöht wird. Damit erhöht sich auch dein Stundenlohn dementsprechend.
Stundenlöhne im Überblick
So entwickelt sich dein Stundenlohn bei der SAB.Ruhr – ganz automatisch und ohne Verhandlung (Werte brutto, auf Basis der ab dem 01.05.2026 gültigen Entgelttabellen):
| Jobtyp | 1. Jahr | ab dem 2. Jahr | ab dem 4. Jahr | ab dem 7. Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Schulbegleiter:in (S2) | 17,15 € | 17,87 € | 18,41 € | 18,99 € |
| Schulbegleiter:in inkl. Zulage* | 17,91 € | 18,63 € | 19,17 € | 19,75 € |
| Springer:in / ständige Vertretung (S3) | 18,40 € | 19,58 € | 20,68 € | 21,69 € |
| Springer:in inkl. Zulage* | 19,16 € | 20,34 € | 21,44 € | 22,45 € |
* Zusätzlich zum Grundstundenlohn erhältst du eine Zulage von 0,76 € pro Stunde. Für die Begleitung von Tandems oder als Klassenhelfer:in kommt eine Tageseinsatzpauschale von 10,00 € hinzu, bei einer Vollzeitstelle außerdem eine monatliche Zulage von 130,00 €.
FAQ: Häufige Fragen zum Verdienst
Als Schulbegleiter:in startest du mit einem Stundenlohn von 17,15 € brutto (Entgeltgruppe S2, Stufe 1) plus 0,76 € Zulage pro Stunde – zusammen also 17,91 € pro Stunde. Dein Gehalt steigt automatisch: ab dem zweiten Jahr auf 18,63 €, ab dem vierten Jahr auf 19,17 € und ab dem siebten Jahr auf 19,75 € (jeweils inkl. Zulage).
Dein Monatsverdienst hängt von deiner vertraglichen Arbeitszeit ab. Beim Einstieg (Stufe 1, inkl. Stundenzulage) sind das bei 20 Wochenstunden ca. 1.550 € brutto, bei 30 Wochenstunden ca. 2.330 € und bei 35 Wochenstunden ca. 2.720 €. Dazu kommen Zuschläge und die Jahressonderzahlung.
Ja! Wir orientieren uns an den Tarifstufen des öffentlichen Dienstes (TVöD-SuE). Dein Gehalt steigt mit deiner Betriebszugehörigkeit von Stufe zu Stufe – nach einem Jahr, nach 3 Jahren, nach 6 Jahren, nach 10 Jahren und nach 15 Jahren. Verhandeln musst du bei uns nicht.
Bei mindestens einem Jahr Berufserfahrung in der Schulbegleitung steigst du direkt in die Entgeltstufe 2 ein. Dein Stundenlohn liegt dann bei 18,63 € inkl. Zulage. Als Springer:in (ständige Vertretungskraft) startest du sogar in der Entgeltgruppe S3 mit bis zu 22,45 € inkl. Zulage in Stufe 4.
Ja. Ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 85 % deines Gehalts. Bei einer Vollzeitstelle erhältst du zusätzlich eine monatliche Zulage von 130,00 €, für Tandems oder als Klassenhelfer:in eine Tageseinsatzpauschale von 10,00 €. Und für jede erfolgreiche Empfehlung neuer Kolleg:innen gibt es eine steuerfreie Prämie von 200,00 €.